Seit Jahrzehnten werden in der freien Landschaft Teiche zugeschüttet. Alle politischen Erklärungen fordern inzwischen eine Vernetzung natürlicher Biotope.
Für Teiche wird dies jedoch in den meisten Bundesländern durch das Baurecht im Außenbereich untersagt. In der Vergangenheit ist der Bau zahlloser Teichanlagen an dieser sinnlosen Regelung gescheitert.
Zur Kompensation sollten Teiche bevorzugt dort entstehen, wo auch die Verluste entstanden sind und wo es noch Restbestände der ursprünglichen Fauna und Flora gibt. Ökologisch relevante Teichanlagen werden daher im Außenbereich benötigt, also außerhalb von Flächen mit Bauleitplänen.
In verdichteten Siedlungsgebieten entstehen zwar auch viele Teichanlagen, die Perspektive ist für Amphibien aber eher schlecht:
Jahrzehntelang sind die rechtlichen Regelungen so interpretiert worden, dass die Neuanlage von Teichen genehmigungsfrei möglich war.
Unter mehr als 50.000 Teichbauprojekten von NaturaGart hat es in ca. 35 Jahren lediglich zwei Fälle gegeben, in denen nachgefragte Genehmigungen abgelehnt wurden. In den letzten 2 Jahren werden jedoch zunehmend Bauanträge abgelehnt. Andererseits wird aber weiterhin die Neuanlage von Teichen (im Außenbereich) als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft vereinbart.
Das belegt eine massive Rechtsunsicherheit.
In der Argumentation zeigt sich eine Kollision von rechtlich nicht hinreichend definierten Begriffen. Die Fehlinterpretation des Begriffes "Wasserbecken" blockiert in letzter Konsequenz jedwede ökologische Ausgleichsmaßnahme im Zusammenhang mit Teichen.
Einen Kommentar zu einer standardisierten Ablehnungsbegründung gibt es in Anlage 12.5.
RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF
Im Zusammenhang mit diesen Zieldefinitionen ist wesentlich:
Artikel 10 Die Mitgliedstaaten werden sich dort, wo sie dies im Rahmen ihrer Landnutzungs- und Entwicklungspolitik, insbesondere zur Verbesserung der ökologischen Kohärenz von Natura 2000, für erforderlich halten, bemühen, die Pflege von Landschaftselementen, die von ausschlaggebender Bedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen sind, zu fördern. Hierbei handelt es sich um Landschaftselemente, die aufgrund ihrer linearen, fortlaufenden Struktur (z. B. Flüsse mit ihren Ufern oder herkömmlichen Feldrainen) oder ihrer Vernetzungsfunktion (z. B. Teiche oder Gehölze) für die Wanderung, die geographische Verbreitung und den genetischen Austausch wildlebender Arten wesentlich sind.
Mit einem Kabinettsbeschluss vom 7.11.2007 wurden die Weichen grundsätzlich neu gestellt.
http://www.biologischevielfalt.de/fileadmin/NBS/documents/broschuere_biolog_vielfalt_strategie_bf.pdf
Aussagen zu den folgenden Aspekten stehen als Komplett-Zitat im Anhang 12.1 dieser Dokumentation.
Dieser Biotopverbund ... bezieht alle heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume ein. Besonderer Wert wird auf die Vernetzung der Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten gelegt.
Dort wird als besondere Aufgabe der Länder und Kommunen wird u.a. definiert:
... dauerhafte Sicherung des nationalen Biotopverbundsystems ...
Die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten wird insbesondere durch den Schutz ihrer Habitate und Lebensräume erhalten. Bei der Erhaltung reproduktionsfähiger Populationen spielen der Biotopverbund und Schutzgebietsnetze eine zentrale Rolle. Der direkte Artenschutz bleibt aber gleichzeitig eine wichtige Aufgabe...
Als besondere Aufgabe der Länder und Kommunen wird u.a. definiert:
Konkretisierung von regionalspezifischen Mindestdichten an Vernetzungselementen (Saumstrukturen und Trittsteinbiotope, zum Beispiel Hecken, Feldraine).
In einem Anhang werden richtungsweisende Projekte beschrieben. Eines befasst sich mit der Vernetzung von Biotopen (kompletter Text in Anlage 12.2):
Leuchtturm-Projekte im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen VielfaltWiedervernetzung für eine nachhaltige Bewahrung der biologischen Vielfalt:Entwicklung eines bundesweiten Maßnahmenprogramms zur Überwindung von Barrieren und zur Wiedervernetzung ökologischer Systeme. Ziel des Leuchtturmprojekts ist die nachhaltige Sicherung ökologischer Wechselbeziehungen durch die Wiederherstellung wichtiger Funktionsräume (Wiedervernetzung) im Sinne einer zukunftsfähigen Landschaftsentwicklung. Dazu gehören insbesondere die Wiederherstellung langfristig überlebensfähiger Populationen durch Verbund von Teilpopulationen.
Das Bundes-Naturschutz-Gesetz regelt ausdrücklich die Bedeutung von Biotopverbund und Biotopvernetzung in § 21:
(4) Die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten. (5) Unbeschadet des § 30 sind die oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können. (6) Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft geprägten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktförmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung).
Am 20.1.2015 wurde der Naturschutz durch die "Biodiversitäts-Strategie NRW" neu ausgerichtet. Zu den 150 Zielen und Maßnahmen gehören u.a. Schutzprogramme für gefährdete Arten und die Verbesserung der Biodiversität in der Agrarlandschaft.
Ein Ergebnis dieser Entwicklung ist eine Neufassung des Gesetzes zum Schutz der Natur in NRW. Darin wird u.a. geregelt:
... Entwicklungsziele sind insbesondere der Aufbau des Biotopverbundes einschließlich des Wildtierverbundes nach § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes und die Förderung der Biodiversität.
Im Land Nordrhein-Westfalen ist ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope (Biotopverbund) darzustellen und festzusetzen, das 15 Prozent der Landesfläche umfasst.
Auch die Landwirtschaft als Profiteur der bisherigen Entwicklung wurde in dem Zusammenhang in die Verantwortung genommen:
Die Landesregierung, die beiden Landwirtschaftsverbände und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wollen gemeinsam die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen stärken und dazu konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen. Dafür haben Sie am 8.12.2014 eine Rahmenvereinbarung geschlossen.Gemeinsames Signal für mehr Arten- und Lebensraumvielfalt in den Agrarlandschaften - Landesregierung, NRW-Landwirtschaftsverbände und Landwirtschaftskammer NRW unterzeichnen Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität
Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Notwendigkeit einer Vernetzung natürlicher Lebensräume politisch gewollt ist. Die Zeit der öffentlich geförderten, massiven Eingriffe in den Naturhaushalt ist vorbei. Priorität hat (neben großflächigen Schutzgebieten) die Vernetzung natürlicher Lebensräume. Dazu gehört auch die Neuanlage von Kleingewässern im Außenbereich.
Derzeit beschränken sich staatliche Institutionen im Wesentlichen darauf, eine weitere Verschlechterung der Situation zu verhindern. Für weitere Eingriffe werden Ausgleichsregelungen vereinbart. Die politischen Absichtserklärungen und rechtlichen Regelungen machen allerdings keine Aussage dazu, wie z.B. ein Biotopverbund von Kleingewässern wieder hergestellt werden kann.
Es ist eher nicht zu erwarten, dass Landwirte oder Naturschutzbehörden plötzlich Zehntausende neuer Teiche anlegen, um die noch vorhandenen Lebensräume miteinander zu vernetzen. Es ist schon gar nicht zu erwarten, dass dabei jene nährstoffarmen Gewässertypen entstehen, die eine besondere Relevanz für den Naturschutz haben.
In den vergangenen Jahrzehnten haben Zehntausende naturfreundlicher Bürger einen Teil der Lücken geschlossen. Sie haben in ihren Gärten oder im Umfeld ihrer Häuser neue Teiche angelegt. Seit Jahrzehnten leisten private Grundstücksbesitzer einen Teil der Kompensation von Kleingewässerverlusten in der freien Landschaft.
Es gibt kein staatliches Naturschutzprogramm, dass auch nur annähernd den Wirkungsgrad hat wie die Leistungen privater Grundstücksbesitzer.
Allein die Kunden von NaturaGart haben in den letzten 35 Jahren über 50.000 Teiche gebaut. Viele davon liegen im Außenbereich und damit genau da, wo sie gebraucht werden.
Die Problematik ist neu und wird verursacht durch die unterschiedliche Interpretation des Baurechts. Schon innerhalb eines Kreises werden völlig unterschiedliche Entscheidungen getroffen.
Es geht dabei im Wesentliches um den rechtlich unbestimmten Begriff "Wasserbecken". Er wird im Regelfall für fest umgrenzte Bauwerke oder Objekte genutzt wie Schwimmbecken, Hafenbecken oder Waschbecken.
WAHRIG HERKUNFSTWÖRTERBUCHBeckenSchüssel, Wasserbehälter ♦ mhd. becken, ahd. beckin; der Begriff ist eine Entlehnung aus mlat. baccinum "Wassergefäß", das seinerseits auf gall. bacca in ders. Bed. zurückgeht
Das Baurecht (z.B. Landesbauordnung NRW) kennt den Begriff "Wasserbecken" ohne ihn näher zu definieren. Darunter wurden in der Vergangenheit typische SwimmingPools verstanden. Sie sind gekennzeichnet durch eine feste Bauweise (z.B. Betonbecken) mit Fliesen, Desinfektionsanlagen etc. Solche Swimming-Pools und andere Wasserbecken werden in der Regel im Winter schon aufgrund ihrer Bauweise wasserfrei gemacht. Das unterscheidet sie von gartengestalterischen Teichanlagen, die ganzjährig Wasser enthalten.
Für "Wasserbecken" gilt (in NRW) im Bereich von Bebauungsplänen eine Obergrenze von 100 m3 als genehmigungsfreie Anlage (z.B. LBO §65, Abs. 30). Die Regelung gilt ausdrücklich nicht im Außenbereich. Das entspricht der allgemeinen Zielsetzung des Baurechts: Eine Zersiedlung der Landschaft soll vermieden werden, Bautätigkeiten werden innerhalb eines BPlan-Gebietes verdichtet.
Andererseits sieht das Baurecht bei gartengestalterischen Anlagen einen deutlich größeren Spielraum vor: Dafür sind Bodenbewegungen bis zu einer Fläche von 400 m2 und bis zu einer Tiefe oder Höhe von 2 m zulässig.
Gartenteiche sind in der Vergangenheit in der Regel als Teil einer solchen Gartengestaltung interpretiert worden und galten damit als genehmigungsfrei bis zu einer Grundfläche von 400 m2. Diese Einstellung ändert sich derzeit. Auch Freilandteiche werden zunehmend als nicht genehmigungsfähige Wasserbecken interpretiert.
Diese (neue) Interpretation macht aus folgenden Gründen keinen Sinn:
Die "Wasserbecken-Interpretation" von Teichanlagen wäre faktisch ein totales Neuanlage-Verbot. Das kann nicht gewollt gewesen sein, denn das wäre nicht naturschutzkonform und widerspricht allen politischen Zielsetzungen der letzten 15 Jahre.
Der einfachste Weg zur Korrektur ist eine ministerielle Klarstellung:
Die Eingriffsregelungen in Natur und Landschaft und die Kompensationsmaßnahmen dafür fallen in den Zuständigkeitsbereich der Naturschutz-/Landschaftsbehörden.
Durch die Interpretation naturnaher Teiche als "Wasserbecken" reklamiert die Bauverwaltung eine Zuständigkeit für pauschale Ablehnungen ohne weitere Prüfung.
Die Bauverwaltung dehnt damit ihre Zuständigkeit in den Bereich des Landschaftsrechtes aus, nutzt das aber lediglich für eine Total-Blockade.
Im Bereich des Naturschutzes ist ehrenamtliches Engagement nicht ungewöhnlich. Die Masse der Bestandsaufnahmen und Schutzprojekte werden durch ehrenamtliche Mitarbeiter getragen.
Private Gartenbesitzer haben das Recht, ihren kompletten Garten in eine tote Schotterfläche mit Gabionen zu verwandeln. Sie dürfen auf der gesamten Fläche eine vielfach gemähte, überdüngte und ökologisch wertlose Rasenfläche anlegen. Sie können allerdings auch ihren Garten mit einer maximalen biologischen Diversität ausstatten. Dies entspricht einer naturfreundlichen Grundhaltung. Die "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" definiert unter C13: Tourismus und naturnahe Erholung:
Die biologische Vielfalt bestimmt maßgebend das Erleben von Natur und Landschaft. Für 42 Prozent der Urlauber zählt "Natur erleben" zu den wichtigen Urlaubsmotiven, bezogen auf die inländischen Feriengebiete sogar für 74 Prozent.
Wenn ein Gartenbesitzer einen naturnahen Teich anlegt, organisiert er damit zwar sein privates Lebensumfeld, das hat aber positive Auswirkungen weit über sein Grundstück hinaus.
Teiche im Außenbereich:
Maßnahmen im Außenbereich werden oft auf die Prüfung einer Privilegierung reduziert. Diese Denkweise operiert allerdings in einer Grauzone zwischen Gleichbehandlungs-Grundsätzen und Neid-Debatte:
Der praktische Leistungstausch sieht allerdings völlig anders aus:
Weder die Landwirtschaft (als Verursacher der Defizite) noch der staatliche Naturschutz könnten diese Leistung erbringen. Andererseits besteht eindeutig Einvernehmen darüber, dass diese Leistung für den Biotopverbund zwingend benötigt wird.
Selbst wenn der Grundstückseigentümer im Außenbereich in diesem neu angelegten Teich gelegentlich ein paar Runden schwimmt:
Theoretisch kann man auf bis zu 400 m2 Grundfläche ein bis zu 2 m tiefes Loch graben. In der Regel besteht der Boden nicht aus Ton oder Lehm - einlaufendes Regenwasser wird versickern. In seltenen Fällen (bei tonigem Boden) läuft die Grube voll Wasser und es entsteht ein Teich. Der wäre genehmigungsfrei.
Aber auch in diesem besten vorstellbaren Sonderfall scheitert ein Teich: In dem Loch wird sich gedüngtes Wasser sammeln. Dadurch entsteht ein nährstoffreicher Gewässertyp, der rasch verlandet. Teiche, die durch einfachen Aushub entstehen, sind im Regelfall kein Ersatz für natürliche Teiche mit einem passenden Umfeld.
Für einen guten Teich müssen die folgenden Störeffekte vermieden werden:
Nährstoffreiche Teiche altern und verlanden sehr schnell. Sie sind daher pflegeaufwändig und kein primäres strategisches Ziel des Naturschutzes.
Wichtig sind nährstoff arme Kleinteiche und Weiher, die es wegen der Überdüngung allerdings kaum noch gibt. Dies wird auch in der "Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt" thematisiert:
C10: Versauerung und Eutrophierung
Mehr als die Hälfte der Gefäßpflanzen ist nur unter nährstoffarmen Bedingungen konkurrenzfähig und damit durch hohe Stickstoffeintragsraten in ihrem Bestand gefährdet.
Der Teich und sein Umfeld bilden eine Einheit.
Ein Teich in einer Fläche mit überall relativ hohem Grundwasserstand kann sehr stabil sein. Der Grund: das Wasser fließt nicht, sondern steht.
Düngerhaltiges Wasser fließt in die Grube.
Bei niedrigem Grundwasserstand wirkt der Teich wie eine Entwässerungsgraben. Das Wasser spült Dünger und Bodenpartikel hinein.
Der Teich ist unabhängig vom Wasserstand.
Eine Teichfolie verhindert Wasserverluste und das Einspülen von Dünger. Dafür ist der Rand noch etwas erhöht.
Am 10.1.2018 wurde diese Dokumentation erstellt und den zuständigen Ministerien geschickt. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen teilte am 5.4.2018 mit, dass die Landesbauordnung entsprechend geändert werden soll. Dieses Schreiben fügen wir auf den folgenden Seiten bei.
Wer eine Teichanlage plant, interessiert sich natürlich für die Lifetime-Kosten. Strategisches Ziel ist eine möglichst pflegeleichte Anlage. Das setzt zwingend einen einigermaßen stabilen Wasserstand voraus und einen möglichst geringen Nährstoff-Import. Das ist nur durch eine technische Abdichtung zu erreichen.
Die einzige wirtschaftlich sinnvolle Lösung sind Folien. Sie werden in extrem unterschiedlicher Qualität angeboten (von Sondermüll bis zu Beuteln für Blutkonserven). Ein wesentliches Kriterium für Teiche ist auch noch die Reparaturfähigkeit im Schadensfall.
Das Material führt zu einem unwirtschaftlichen Transport- und Einbauaufwand. Es muss in einer Dicke von 30 - 40 cm eingebaut werden. Die Kosten liegen etwa 10 x höher als bei einer Foliendichtung. Mit diesen Materialien lässt sich auch keine Kapillarsperre einbauen - das Umland saugt das Wasser aus dem Teich.
Die klassischen Rezepturen verlieren viele Weichmacher. Sehr toxische Komponenten sind inzwischen verboten. Der aktuelle Standard sind Phthalat-Weichmacher, die allerdings auch in der Nahrungskette akkumulieren - ohne dass aktuell Schadwirkungen bekannt sind.
Alle niedermolekularen Weichmacher können mehr oder weniger auswandern. Das Ziel sind daher phthalatfreie PVC-Folien mit hochmolekularen Weichmachern. Die kosten allerdings mehr als das Doppelte "normaler" Rezepturen.
Folien aus Polyethylen sind chemisch sehr stabil, allerdings relativ steif und langfristig kaum zu reparieren, so dass eine Beschädigung zum Totalverlust wird.
Der Synthese-Kautschuk ist zwar chemisch sehr stabil, kann allerdings nur schlecht auf ein Sondermaß verklebt werden. Der Weiterreiß-Widerstand ist sehr gering, so dass kleine Beschädigungen leicht deutlich größer werden können.
Wie PE-Folien weichmacherfrei, chemisch sehr stabil, allerdings etwas steif, daher nur für größere Teiche geeignet. Extreme Belastbarkeitswerte, ein sehr perspektivisches Material.
Umweltaspekte haben bei NaturaGart immer schon eine besondere Rolle gespielt:
NaturaGart hat ein Verfahren entwickelt, bei dem die Folie mit einer dünnen Mörtelschicht abgedeckt wird. Dieses Sandwich-Verfahren führt dazu, dass die mehrlagige Dichtung von allen Prozessen abgeschirmt wird, die eine Folie altern lassen (UV, mikrobieller Abbau, mechanische Beschädigungen). Das Verfahren hat darüber hinaus den Vorteil, dass der Boden des Gewässers völlig natürlich wirkt.
https://www.naturagart.de/tv/teichbau-video/kurz-info-teichabdichtung https://www.naturagart.de/tv/teichbau-video/ideale-schwimmteiche-fischteiche-naturteiche
Teiche ohne Foliendicht leiden fast immer unter einem massiven Nährstoff-Eintrag. Nur durch die Abschirmung des Wasserhaushaltes vom nährstoffreichen Umfeld gelingt ein nährstoffarmer Teich.
NaturaGart zeigt in seinem Park, was möglich ist. Der Park beherbergt das beste Amphibienlaichgebiet in weitem Umkreis. An den Teichufern wachsen Hunderte seltener Orchideen.
Naturteiche werden nicht gegen herbstlichen Laubeintrag geschützt. Das führt zum Anwachsen einer Schlammschicht auf dem Boden des Teiches. Diese Sedimentschicht verhält sich wie Kompost. Die Schicht ist nährstoffreich und gibt den Dünger an das Wasser ab, wenn sie (z.B. durch eine Ente) aufgewirbelt wird.
Alle Teiche werden im Laufe der Zeit nährstoffreicher - insbesondere durch angewehten Staub von gedüngten Ackerflächen. Nährstoffarme (oligotrophe) Teiche werden aus diesem Grunde immer seltener. Wenn Teiche nicht gepflegt werden, altern und verlanden sie. Viele Teichbesitzer schützen die Teiche daher mit einem Netz gegen den Laubfall und kontrollieren das Sediment.
Nährstoffarm gehaltene Teiche sind daher sowohl ein Ziel des Naturschutzes als auch ein Ziel der jeweiligen Teichbesitzer.
Die Sedimentschicht wird am besten immer nur teilweise entfernt, um Auswirkungen auf die Wasserlebewesen möglichst gering zu halten.
https://www.naturagart.de/gartenteich/naturteich
Die Anlage besteht aus einem sedimentarmen (nährstoffarmen) Schwimmbereich und einer Regenerationszone. Im Idealfall sieht die gesamte Teichanlage aus wie ein völlig natürliches Gewässer in einem idealen Zustand.
https://www.naturagart.de/gartenteich/schwimmteich
Eine solche Teichanlage dient in gleicher Weise dem Erholungsanspruch des Besitzers als auch den Interessen der Natur. Solche Teiche werden üblicherweise im häuslichen Umfeld errichtet. Je größer sie sind, desto besser sind sie von Mensch und Natur nutzbar.
Eine Musterlösung für naturnahe Schwimmteiche von NaturaGart befindet sich in Anlage 12.3.
In vielen Teichen werden Pumpen betrieben, die zu einem Risiko für Molche und andere Wassertiere werden. NaturaGart klärt über diese Problematik auf und bietet Nachrüst-Sätze für vorhandene Pumpen an.
https://www.naturagart.de/tv/teichbau-video/sicherheit-fuer-die-teichbewohnerhttps://www.naturagart.de/tv/teichbau-video/teiche-pumpen-und-naturschutz
Darüber hinaus hat NaturaGart ein risikofreies Verfahren für den Wassertransport entwickelt. Bevor das Wasser die Pumpe erreicht, muss es einen Kies-Bodenfilter passieren. Das ist noch nicht einmal für Wasserflöhe möglich. Das Verfahren wird in Anlage 12.4 erläutert.
Die biologische Bedeutung sinkt mit der Menge der gehalten Fische. Klassische Koi-Teiche schaffen eher Konfliktzonen zwischen ihren Eigentümern sowie Reihern und Eisvögeln.
Das Ziel sind in diesem Zusammenhang eher Teiche ohne Fische.
Ein gelegentliches Schwimmen kollidiert nicht mit der Funktion als Naturgewässer, denn diese Form der Nutzung ist von absolut untergeordneter Bedeutung. Bedeutsamer ist, dass der Eigentümer durch die Integration von Natur in sein persönliches Lebensumfeld eine naturnahe Erholung wünscht.
Darüber hinaus wird jeder Teich wird zum Natur-Erfahrungs-Raum (§64 LNatSchG NRW). Jeder Teichbesitzer wird zum Multiplikator für Naturerlebnisse und dient insofern den Zielen des § 2, Abs.6 des BNatSchG.
Größere Teiche haben aus ökologischer Sicht folgende Vorteile:
Norbert Jorek Biologe Geschäfsführer NaturaGart Deutschland GmbH & Co KG
Als besondere Aufgabe der Länder und Kommunen wird u.a. definiert:... dauerhafte Sicherung des nationalen Biotopverbundsystems ...
Bundesrechtlich sind die Länder zur Schaffung eines Biotopverbunds, der mindestens zehn Prozent der Landesfläche umfassen soll, verpflichtet. Dieser Biotopverbund ist anders als Natura 2000 nicht nur auf speziell benannte Lebensraumtypen und Arten ausgerichtet, sondern bezieht alle heimischen Tier-und Pflanzenarten und deren Lebensräume ein. Besonderer Wert wird auf die Vernetzung der Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten gelegt.
Trotz erkennbarer Erfolge bei den Anstrengungen zur Erhaltung der Artenvielfalt in Deutschland hält die Gefährdung vieler Pflanzen-und Tierarten an. Die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt wildleben-der Pflanzen-und Tierarten wird insbesondere durch den Schutz ihrer Habitate und Lebensräume erhalten.Bei der Erhaltung reproduktionsfähiger Populationen spielen der Biotopverbund undSchutzgebietsnetze eine zentrale Rolle. Der direkte Artenschutz bleibt aber gleichzeitig eine wichtige Aufgabe...
Konkretisierung von regionalspezifischen Mindestdichten an Vernetzungselementen (Saumstrukturen und Trittsteinbiotope, zum Beispiel Hecken, Feldraine). Stoffliche Einträge haben erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, da sie die Lebens-und Standortbedingungen verändern.
In Deutschland ist in den letzten 25 Jahren die stoffliche Belastung der Gewässer deutlich zurückgegangen, für Stickstoff aber nicht im notwendigen Umfang. Auch Böden werden durch den Eintrag von Stickstoff mit seiner eutrophierenden und versauernden Wirkung belastet.Mehr als die Hälfte der Gefäßpflanzen ist nur unter nährstoffarmen Bedingungen konkurrenzfähig und damit durch hohe Stickstoffeintragsraten in ihrem Bestand gefährdet.
Die biologische Vielfalt bestimmt maßgebend das Erleben von Natur und Landschaft. Für 42 Prozent der Urlauber zählt "Natur erleben" zu den wichtigen Urlaubsmotiven, bezogen auf die inländischen Feriengebiete sogar für 74 Prozent.71 Prozent der Bundesbürger und -bürgerinnen würden bevorzugt dort ihren Urlaub verbringen, wo man sich für den Schutz der Natur durch einen Nationalpark entschieden hat. Der Tourismus ist daher wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig auf eine intakte Naturund Umwelt angewiesen. Andererseits können die Auswirkungen des Tourismus auf die biologische Vielfalt auch lokal und weltweit ein großes Problem darstellen. Tourismus als Wirtschaftsfaktor kann sich deshalb nur dauerhaft erhalten, wenn seine Entwicklung nachhaltig ausgerichtet ist. Für die naturnahe Erholung sind auch Flächen im siedlungsnahen beziehungsweise im besiedelten Bereich zu sichern.
Wiedervernetzung für eine nachhaltige Bewahrung der biologischen Vielfalt: Entwicklung eines bundesweiten Maßnahmenprogramms zur Überwindung von Barrieren und zur Wiedervernetzung ökologischer Systeme
Projektlaufzeit: ab 2008Projektpartner: BMU/BfN, BMVBS/BASt
Ziel des Leuchtturmprojekts ist die nachhaltige Sicherung ökologischer Wechselbeziehungen durch die Wiederherstellung wichtiger Funktionsräume (Wiedervernetzung) im Sinne einer zukunftsfähigen Landschaftsentwicklung. Dazu gehören insbesondere
Für die zur Wiedervernetzung von Lebensraumkorridoren im überregionalen Straßennetz ermittelten wichtigsten Konfliktschwerpunkte soll die Realisierbarkeit von Wiedervernetzungsmaßnahmen in fachlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht geprüft werden. Soweit möglich, soll ein effizientes und zeitlich gestaffeltes Umsetzungs- und Handlungskonzept entwickelt werden. Das Konzept umfasst verschiedene Maßnahmen, die in Abhängigkeit von den Konfliktschwerpunkten ausgewählt werden. Besonderes Kennzeichen des Programms und der ausgewählten Projekte ist die Querschnittsorientierung. Die geplante Einbindung von Schulen soll sicherstellen, dass schon frühzeitig ein Verständnis für die Notwendigkeit und den Nutzen unter dem Stichwort "Lebensraumnetzwerke" in der Öffentlichkeit verankert wird. Gleichzeitig wird die Integrationsfähigkeit des Naturschutzes mit Nutzungsaspekten anderer Fachressorts überzeugend vermittelt und das Ansehen des Naturschutzes in der Öffentlichkeit gestärkt.
Insgesamt handelt es sich bei dem Leuchtturmprojekt um ein bislang einmaliges und vorbildliches Programm der Bundesregierung: Gemeinsam versuchen Naturnutzer und Naturschutz ein Problem zu lösen, das die biologische Vielfalt erheblich beeinträchtigt. Daneben vereinigt das Leuchtturmprojekt naturschutzfachliche Anforderungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (die Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Landschaft als Grundlage für die Ausbreitung von Arten) mit sozialen und ökonomischen Aspekten (Beteiligung der Öffentlichkeit im Gesamtprozess, Naturschutzerziehung, Naturentwicklung, Erhöhung des Freizeitwertes und Förderung des Naturerlebnisses, Unfallverhinderung für Mensch und Wildtier, Lösung von Zielkonflikten zwischen verschiedenen Fachressorts). Mit dem Vorhaben wird die Bundesrepublik Deutschland zu den fachlich in diesem Bereich führenden Staaten aufschließen.
Bei dem in über 30 Jahren entwickelten NaturaGart-Standard handelt es sich um eine besonders nachhaltige Bauweise, bei der die eingesetzte Teichfolie allseits gegen die sonst unvermeidlichen Alterungsprozesse geschützt wird.
Die Bauweise wird in gleicher Weise eingesetzt für Natur-, Klär-, Schwimm-, Fisch- oder Feuerlöschteiche. Der strategische Vorteil ist ein kontinuierlicher Sediment-Export in benachbarte Filtergräben. Die bei vielen Teichanlagen gelegentlich erforderliche Entschlammung ist der heftigste vorstellbare Eingriff. Dies wird vermieden durch eine gelegentliche Teil-Reinigung der absperrbaren Filtergräben in Abständen von 5 - 10 Jahren.
Durch dieses NaturaGart-Verfahren entsteht ein nährstoffarmer (oligotropher) Gewässertyp. Die Erhaltung und Wiederherstellung solcher Gewässer ist ein strategisches Ziel des Naturschutzes. Sehr viele Freiland-Gewässer sind durch Düngereinspülungen extrem eutrophiert und können diese Funktion nicht mehr wahrnehmen. Die Teichanlagen im NaturaGart-Park mit ihren vielfältigen, hohen Kleintierbeständen zeigen deutlich das Entwicklungspotential.
Der Bau solcher naturnaher Teichanlagen ist das Ergebnis einer detaillierten Planungs-Unterstützung durch NaturaGart. Dafür werden auch rotationsfähige dreidimensionale Objekte zur Verfügung gestellt. Eine konkrete Planung gibt es im NaturaGart-Service-Portal unter → http://www.service.naturagart.com/dplansample/index/695(dann bitte rechts klicken auf Ansicht 3D-Plan).
Planung und Bau sind ein durch etwa 600 Seiten Bauanleitungen sorgfältig dokumentierter Prozess. Für die optimale Zieldefinition und den kontinuierlichen Kontakt mit den Teichbesitzern gibt es zahlreiche Videos auf → https://www.naturagart.de/Videos/Zusätzlich werden alljährlich etwa 600 Seminarteilnehmer im Bau solcher Anlagen geschult.
Alle Komponenten von NaturaGart-Teichen sind auf maximale Naturfreundlichkeit und Nachhaltigkeit angelegt. Auch die eingesetzte Pumpentechnik schließt eine Schädigung der Teichorganismen bereits auf dem Niveau von Wasserflöhen aus.
Die Pumpe saugt das Wasser durch einen Kies-/Bodenfilter an. Damit ist ausgeschlossen, dass Tiere über ca. 1 mm Größe in den Einflussbereich der Pumpe gelangen können. Zudem verteilt sich die Strömung über eine Fläche von meist mehreren Quadratmeter und ist deshalb kaum spürbar.
Die Pumpe betreibt ein Schwerkraftsystem: Sie saugt Wasser aus einem Filtergraben, dessen Wasserstand dadurch absinkt. Dadurch entsteht ein Höhenunterschied zum Teich. Es entsteht ein natürliches Gefälle, mit dessen Hilfe Sedimente aus der eigentlichen Teichanlage abgesaugt werden können.Solche Teiche altern dann nicht, bleiben dauerhaft oligotroph, werden von vielen Tieren besiedelt und entsprechen damit dem Schutzziel für Naturgewässer. Der Unterschied zwischen einem suboptimalen Freilandgewässer und einem guten Teich wird in folgendem Video erläutert:
→ https://www.naturagart.de/tv/teichbau-video/sichtweiten-unter-wasser
Beispielhaft wird hier die Korrespondenz mit dem Landrat des Kreises Steinfurt (NRW) vom 15.5.2015 wiedergegeben. Daraus wird deutlich, dass die Bauverwaltung im Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde operiert. Die Ablehnungsgründe haben mit dem eigentlichen Anliegen nichts zu tun. Sie belegen Unkenntnis der biologischen Hintergründe und der strategischen Neuausrichtung von Politik und Gesellschaft.
Zitat:Zu den AblehnungsgründenDie Erhaltung einer maximal möglichen Biodiversität ist ein gesellschaftlich allgemein anerkanntes Ziel. Politisch wird dies in einer Vielzahl von Absichtserklärungen, gesetzlich definierten Entwicklungszielen und Förderprogrammen dokumentiert. Der Kreis Steinfurt beteiligt sich an dem Bundesprojekt "Biologische Vielfalt", das eine Vernetzung naturnaher Standorte vorsieht.
Das strategische Ziel dieses Bundesprogrammes ist das Aufbrechen von Monokulturen. In der gesamten wissenschaftlichen und politischen Diskussion wird seit Jahren von allen Seiten ein möglichst dichtes Netz von ökologischen Regenerationsflächen gefordert. Diese "Wege zur Vielfalt" betreffen in erster Linie die Arten, die auf seltene Lebensräume angewiesen sind. Dazu gehören insbesondere auch Kleingewässer, die im Rahmen der Intensivierung der Landwirtschaft weitgehend eingeebnet worden sind.
Ein dichtes Netz von Teichen ist dort schon deshalb erforderlich, weil z.B. die Amphibien nur einen sehr eingeschränkten Aktionsradius haben. Insofern ist die Anlage von Kleingewässern auch eine gewünschte Ausgleichsmaßnahme für unvermeidliche Eingriffe in die Natur. Für eine gleich zu bewertende Wallhecke würde die Bauverwaltung dies vermutlich nie bestreiten. Der Ablehnungsbescheid des Teichbauprojektes für unseren Kunden "xxxxxx" liest sich hingegen wie ein historisches Dokument aus den 60er Jahren.
Die darin geäußerte Auffassung, dass ein landwirtschaftlich genutztes Umfeld für nichts anderes als Ackerbau genutzt werden darf, wird heute noch nicht einmal mehr von Agrarfunktionären vertreten. In dem Ablehnungsbescheid wird ausgeführt:
Es dürfte sich um einen Standard-Textbaustein für bauliche Vorhaben im Außenbereich handeln. Die Formulierung ist allerdings unzutreffend, denn die Neuanlage eines Kleingewässers ist keine konkurrierende Nutzung zu Mais- oder Getreideanbau. Unabhängig davon ist die dafür vorgesehene Fläche eine hausnahe Rasen- und Gartenfläche. Ein Flächennutzungsplan würde niemals hausnahe Kleinbiotope getrennt von reinen Agrarflächen ausweisen. Kleine naturnahe Flächen sind nach allgemeinem Verständnis eine unverzichtbare Komponente der Kulturlandschaft und werden in einem Flächennutzungsplan nicht getrennt dargestellt. Sie dienen zur Kompensation der Diversitätsverluste durch die landwirtschaftliche Nutzung. Der in diesem Textblock konstruierte Gegensatz ist daher als grundsätzlich fehlerhaft zu beanstanden.
Diese durch nichts gedeckte Argumentation wird noch weiter präzisiert durch die Behauptung:
Beanstandet wird konkret die Behauptung, dass ein naturnahes Gewässer keinen Bezug zur landwirtschaftlich genutzten Landschaft hat. Das Gegenteil ist der Fall. Die Landwirtschaft hat das früher dichte Kleingewässernetz durch Monokulturen ersetzt. Es gibt das klare rechtliche und politische Ziel, diese Fehlentwicklung rückgängig zu machen und abzumildern. Dafür werden mit umfangreichen Programmen Fließgewässer renaturiert und stehende Gewässer neu angelegt.
Ein Netz naturnaher Gewässer ist integraler Bestandteil einer zukunftsorientierten Kulturlandschaft. Kompromisslose Monokulturen waren eine Fehlentwicklung der Nachkriegszeit und sind als Entwicklungsziel für die Landschaft fachlich und politisch längst korrigiert. Wenn Wallhecken agrarkompatibel sind, dann sind es Teichanlagen auch - gleichgültig ob sie durch private oder staatliche Initiative angelegt sind. Insofern kann eine naturnahe Teichanlage auch unmöglich eine wesensfremde Bebauung sein.
Dazu erläutert die Bauverwaltung weiterhin:
Der behaupteten Zersiedlung steht die Erfahrung entgegen, dass Teichanlagen üblicherweise nicht von Menschen, sondern von Wassertieren besiedelt werden. Eine gelegentliche Zweitnutzung zur Entspannung steht der ökologischen Ausgleichswirkung nicht entgegen. Dies wird vom Landschaftsgesetz vielmehr als ausdrückliches Entwicklungsziel definiert.
Zu beanstanden ist hinsichtlich der zitierten Quellen weiterhin, dass der Bau der Teichanlage mit unvergleichbaren baulichen Anlagen wie Lagerhallen und Parkplätzen verglichen wird. Das wird dem ökologischen Stellenwert eines Gewässers nicht gerecht und ist insofern in gleicher Weise fehlerhaft. Die Ablehnung verwendet unpassende Standardkomponenten einer Textverarbeitung.
Angemessen wäre die Prüfung des tatsächlichen Sachverhaltes.
Falls Anlagen wie diese nicht als "im Regelfall genehmigungsfähig" eingestuft werden können, biete ich gern die Mitarbeit an einem Regelwerk an, das Kriterien dafür festlegt. Die Beurteilung diversitätsfördernder Maßnahmen erfordert wie in diesem Falle offensichtlich eine Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde gemäß LG § 9 (2). Ich würde es begrüßen, wenn Sie eine erneute Prüfung veranlassen könnten und möchte dazu auch gern eine Besprechung am Beispiel unserer Teichanlagen im NaturaGart-Park anbieten.
Im weiteren Verlauf der Diskussion gab es eine Besprechung in der Palmenhalle des NaturaGart-Parks mit dem damaligen Landrat Kubendorff und der heutigen Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking. Dabei wurde die Unterstützung einer Neuregelung vereinbart. Die Initiative des Landkreistages blieb jedoch erfolglos.