Bei genehmigungsfreien Anlagen (z.B. Gartenhütten) können die Eigentümer in der Regel allein entscheiden, was sie tun. Bei größeren Bauten sind Architekten und Statiker immer im Spiel. Diese regeln mit den Bauverwaltungen die Anforderungen. Lassen Sie bitte von Ihrem Architekten klären, welche Anforderungen an die Dachabdichtung gestellt werden. Wir können das nicht leisten.
Info-Blatt zu baurechtlichen Vorgaben für Dachbegrünungen
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